CCTV-Nachrichten: Laut der Website des Handelsministeriums werden am 23. Januar 2025 Antidumping-Pflichten weiterhin für importierte O-Dichlorbenzol, die aus Japan und Indien stammen, mit einer Umsetzungsperiode von 5 Jahren auferlegt.
Am 22. Januar 2019 erteilte das Handelsministerium die Ankündigung Nr. 1 des Jahres 2019 und beschließte, ab dem 23. Januar 2019 in Japan und Indien ab dem 23. Januar 2019 eine Antidumping-Pflichten für importierte O-Dichlorbenzol aufzuzwingen. Durchführung einer endgültigen Überprüfung und Untersuchung der Antidumping-Maßnahmen, die für importierte O-Dichlorbenzol mit Ursprung aus Japan und Indien anwendbar sind.
Das Handelsministerium entschied, dass, wenn die Antidumping-Maßnahmen gekündigt werden, die Ablagerung von importiertem O-Dichlorbenzol aus Japan und Indien in China fortgesetzt oder wiederholt werden kann, und der Schaden an Chinas O-Dichlorbenzol-Industrie kann fortgesetzt oder sich wiederholen.
Nach Artikel 50 der Antidumping-Vorschriften schlägt das Handelsministerium der Tarif-Kommission des Staatsrates vor, weiterhin Antidumping-Maßnahmen auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse umzusetzen. Die Tarifkommission des Staatsrates, die auf der Empfehlung des Handelsministeriums beruht, wird weiterhin Antidumping-Pflichten für importierte O-Dichlorbenzol-Ursprung aus Japan und Indien mit einem Umsetzungsphase von 5 Jahren auferlegen.

