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Allgemeine Zollverwaltung: Gestatten Sie die Einfuhr rumänischer Wildwasserprodukte, die die einschlägigen Anforderungen erfüllen
2026-04-18 Quelle:cctv.com

CCTV-Nachrichten: Laut dem öffentlichen Bericht „Customs Release“ gab die Allgemeine Zollverwaltung am 15. April bekannt, dass in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften meines Landes und den Bestimmungen der Allgemeinen Zollverwaltung der Volksrepublik China und der Nationalen Veterinärgesundheits- und Lebensmittelsicherheitsbehörde Rumäniens zu den Inspektions- und Quarantäneanforderungen für nach China exportierte rumänische Wildwasserprodukte ab sofort die folgenden relevanten Anforderungen zulässig sind: Import von rumänischen Wildwasserprodukten Produkte:

1. Inspektions- und Quarantänegrundlage

(1) „Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China“ und seine Durchführungsbestimmungen, „Ein- und Ausreisequarantänegesetz der Volksrepublik China“ und seine Durchführungsbestimmungen, „Import- und Export-Warenkontrollgesetz der Volksrepublik China“ und seine Durchführungsbestimmungen.

(2) „Maßnahmen der Volksrepublik China zum Sicherheitsmanagement importierter und exportierter Lebensmittel“ und „Vorschriften der Volksrepublik China zur Registrierung und Verwaltung ausländischer Produktionsunternehmen importierter Lebensmittel“.

(3) „Protokoll zwischen der Allgemeinen Zollverwaltung der Volksrepublik China und der Nationalen Behörde für Veterinärgesundheit und Lebensmittelsicherheit Rumäniens über Inspektions- und Quarantäneanforderungen für nach China exportierte Wildwasserprodukte“ (im Folgenden als „Protokoll“ bezeichnet).

II. Umfang importierter Produkte

Wilde Wassertierprodukte beziehen sich auf wilde Wassertierprodukte und deren Produkte für den menschlichen Verzehr, Algen und andere Meerespflanzenprodukte und deren Produkte, ausgenommen Amphibien, Reptilien, Wassersäugetiere, lebende Wassertiere sowie Zuchtmaterialien für Wassertiere und -pflanzen.

3. Anforderungen an Produktionsunternehmen

Unternehmen, die nach China exportierte Wildwasserprodukte herstellen (einschließlich Produktions-, Verarbeitungs- und Lagerunternehmen), sollten eine Genehmigung von rumänischer Seite einholen und von dieser wirksam überwacht werden. Das Management- und Schutzsystem für Lebensmittelsicherheit und -hygiene von Produktionsunternehmen sollte den Anforderungen der einschlägigen Gesetze und Vorschriften Chinas zur Lebensmittelsicherheit entsprechen.

Gemäß dem „Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China“ und seinen Durchführungsbestimmungen, dem „Ein- und Ausreisequarantänegesetz der Volksrepublik China“ und seinen Durchführungsbestimmungen sollten Unternehmen, die nach China exportierte Wildwasserprodukte produzieren, von Rumänien zur Registrierung nach China empfohlen werden. Ohne Registrierung ist kein Export nach China erlaubt.

Rumänien kann China eine Liste von Produktionsunternehmen empfehlen, die eine Registrierung in China über die „Listenregistrierung“ beantragen, und Registrierungsantragsunterlagen gemäß den einschlägigen Vorschriften beifügen. Unternehmen auf der Liste, die nach Prüfung die Anforderungen erfüllen, werden registriert; diejenigen, die die Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht registriert.

IV. Anforderungen für importierte Produkte

Rumänien sollte sicherstellen, dass nach China exportierte Wildwasserprodukte die folgenden Bedingungen erfüllen:

(1) Legal in inländischen oder internationalen Gewässern gefischt.

(2) Die Rohstoffe und Produkte erfüllen nicht die folgenden Bedingungen:

1. Rumäniens Wildwasserprodukte, die nach China exportiert wurden oder exportiert werden sollen, verstoßen gegen Chinas relevante Gesetze und Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, nationale Standards und die Bestimmungen des Protokolls und haben die Sicherheit der nach China exportierten Wildwasserprodukte ernsthaft beeinträchtigt.

2. Das Auftreten von Wassertierkrankheiten in Rumänien, die in der „Liste der Quarantänekrankheiten für importierte Tiere der Volksrepublik China“ (im Folgenden „Liste“ genannt) aufgeführt sind oder von der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) gemeldet werden müssen und mit den Produkten des „Protokolls“ in Zusammenhang stehen, hat die Sicherheit von nach China exportierten Wildwasserprodukten erheblich beeinträchtigt.

3. Schwere Vorfälle im Bereich der Lebensmittelsicherheit in Rumänien, schwerwiegende Vorfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Produktionsunternehmen oder Schadstoffe in Fischereigewässern haben die Sicherheit von nach China exportierten Wildwasserprodukten erheblich beeinträchtigt.

(3) Keine direkten oder indirekten Verwendung von in China verbotenen Arzneimitteln oder Zusatzstoffen und keine Verwendung von Arzneimitteln oder Zusatzstoffen, die in China gemäß den Vorschriften eingeschränkt oder zugelassen sind.

(4) Nach Inspektion und Quarantäne durch die zuständigen Behörden wurden keine in den chinesischen Gesetzen und Vorschriften aufgeführten pathogenen Mikroorganismen, giftigen und schädlichen Substanzen und Fremdkörper gefunden, und es wurden keine in der „Liste“ aufgeführten oder gemäß WOAH meldepflichtigen Wassertierkrankheiten gefunden.

(5) Der Produktionsprozess (einschließlich Fischerei, Produktion und Verarbeitung, Verpackung, Lagerung, Transport, Transit und Export usw.) sollte den relevanten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen sowie den Rückverfolgbarkeitsanforderungen Chinas entsprechen.

(6) Die Produktverpackung und -kennzeichnung muss den nationalen Lebensmittelsicherheitsstandards Chinas und den einschlägigen Vorschriften zum Sicherheitsmanagement für importierte Lebensmittel entsprechen.

V. Zertifikatsanforderungen

Rumänien sollte die Inspektion und Quarantäne von nach China exportierten Wildwasserprodukten gemäß den chinesischen Anforderungen umsetzen und für jede nach China exportierte Charge wildlebender Wasserprodukte ein von beiden Parteien bestätigtes Gesundheitszertifikat ausstellen, das beweist, dass die Produktcharge den relevanten Bestimmungen der chinesischen Lebensmittelsicherheitsgesetze und -vorschriften entspricht. Das Zertifikat muss mindestens in Chinesisch und Englisch ausgedruckt sein. Beim Ausfüllen des Zertifikats ist Englisch die erforderliche Sprache.

Das Gesundheitszertifikat sollte die Informationen zu den nach China exportierten Unternehmen, die Wildwasserprodukte produzieren, vollständig ausfüllen. Rumänien sollte das Zertifikatsmuster und das offizielle Siegel umgehend an China zur Einreichung übermitteln. Sollte es zu Änderungen kommen, sollte Rumänien mindestens einen Monat vor Inkrafttreten eine Aufzeichnung bei China einreichen.

6. Weitere Anforderungen

Der chinesische Zoll führt Inspektionen und Quarantänen für nach China exportierte Wildwasserprodukte in Übereinstimmung mit Chinas relevanten Gesetzen und Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, nationalen Standards und den Bestimmungen des Protokolls durch.

Nicht qualifizierte Produkte zerstören, zurücksenden oder anderweitig handhaben. Für Produktionsunternehmen, die ernsthafte Probleme oder mehrere minderwertige Probleme haben, kann China Maßnahmen ergreifen, wie z. B. verstärkte Inspektionen und Quarantänen oder die Aussetzung von Importen.

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