CCTV -Nachrichten: Laut der staatlichen Verwaltung für die Marktregulierung hat die staatliche Verwaltung für die Marktregulierung kürzlich die "Mitteilung über die Ausführung der besonderen Maßnahmen zur Behebung von abnormalen Gebühren in Unternehmen im Jahr 2025 veröffentlicht (im Folgenden als" Bekanntmachung "bezeichnete" Bekanntmachung ") und die lokalen Regierungen strikt und bestrafen, um Unternehmen in den Tasten zu untersuchen und zu bestrafen.
Die Mitteilung wies darauf hin, dass es notwendig ist, den diesjährigen "Regierungsbericht" und die "leitenden Meinungen des Generalbüros des Staatsrates zur Einrichtung und Verbesserung eines langfristigen Überwachungsmechanismus für Ladegeräte in Unternehmen in Unternehmen zu erstellen und zu verbessern. Agenturen, Online -Plattformen, Branchenverbände und Handelskammern, Transport und Logistik erhöhen die Intensität der Aufsicht und der Strafverfolgung von Gebühren in Unternehmen weiter. Durch die Durchführung der Überwachung und frühzeitige Warnung vor Gebühren im Zusammenhang mit Unternehmen, Untersuchung und Veröffentlichung von illegalen Gebühren, Reinigen und Standardisierung von Richtlinien und Maßnahmen sowie die Verbesserung der Regulierungssysteme und -regeln werden wir die rechtliche Überwachung, die Kreditaufsicht und die intelligente Überwachung der Gebühren im Zusammenhang mit Unternehmen umfassend fördern.
Die Mitteilung betont, dass alle Abteilungen der Provinzmarktübersicht die organisatorische Führung und die Gesamtkoordination stärken sollten, sich auf wichtige Themen in wichtigen Bereichen der Unternehmensgebühren in ihren Regionen konzentrieren, gezielte Strafverfolgungsinspektionen durchführen und effektiv Fallverlagerung und Problemberichtungsstandards durchführen. Die staatliche Verwaltung für die Marktregulierung wird die Fallleitlinien durch "drei Briefe und einen Brief" und andere Methoden stärken, wichtige Inspektionen und Spotprüfungen rechtzeitig organisieren, um sicherzustellen, dass die speziellen Aktionen praktische Ergebnisse erzielen.

