Handelsministerium: Antidumping-Pflichten werden weiterhin für importierte Kartoffelstärke aus der EU mit einer Umsetzungsperiode von 5 Jahren auferlegt. EU mit einem Umsetzungsperiode von 5 Jahren. Details >>
Am 5. Februar 2007 erteilte das Handelsministerium die Ankündigung Nr. 8 von 2007 und beschloss, Antidumping-Aufgaben für importierte Kartoffelstärke aus der EU aufzuerlegen.
Am 18. April 2011 veröffentlichte das Handelsministerium die Ankündigung Nr. 16 von 2011 und beschließte, den Antidumping-Steuersatz auf 12,6%~ 56,7%anzupassen.
Am 5. Februar 2013 erteilte das Handelsministerium die Ankündigung Nr. 4 des Jahres 2013 und beschließte, weiterhin Antidumping-Aufgaben für importierte Kartoffelstärke aus der EU mit einer Umsetzungsphase von 5 Jahren aufzuerlegen.
Am 14. Dezember 2016 erteilte das Handelsministerium die Ankündigung Nr. 72 des Jahres 2016 und entschied, dass Avibe Cooperative Company den Steuersatz erbt, der für die Antidumping- und Anti-Subventionierungen der Niederlande Avibe-Gesellschaft gilt.
Am 1. Februar 2019 erteilte das Handelsministerium die Ankündigung Nr. 4 des Jahres 2019 und beschließte, weiterhin Antidumping-Pflichten für importierte Kartoffelstärke aus der EU aufzuerlegen, wobei die Implementierung von 5 Jahren ab dem 6. Februar 2019. Die Genossenschaftsgesellschaft wird den Steuersatz erben, der für IVEBE Cooperative Company bei Antidumping- und Anti-Subventionierungen der Kartoffelstärke gilt.
Nach Ankündigung des Handelsministeriums Nr. 3 von 2021, nachdem der britische Brexit -Übergangszeitraum am 31. Dezember 2020 endet, werden die zuvor gegen die EU durchgeführten Handelsabrechnungen weiterhin für die EU und das Vereinigte Königreich gelten und die Umsetzungsperiode bleibt unverändert. Nach diesem Datum wird Großbritannien nicht mehr als EU -Mitgliedstaat behandelt.
Am 5. Februar 2024 veröffentlichte das Handelsministerium als Reaktion auf die Ankündigung der Chinas Kartoffelstärkindustrie die Ankündigung Nr. 4 von 2024, in der sie beschließt, eine endgültige Überprüfung und Untersuchung der Antidumping-Messungen, an denen der importierte Kartoffelstärke anwendbar ist, eine endgültige Überprüfung des Abschlusses am 6. Februar 2024 durchführt. zu importierte Kartoffelstärke aus Großbritannien. Ab dem 6. Februar 2024 wird die Antidumping-Maßnahmen, die für importierte Kartoffelstärke aus Großbritannien anwendbar sind, auslaufen.
Nach Artikel 50 der Antidumping-Vorschriften hat das Handelsministerium der Tarif-Kommission des Staatsrates vorgeschlagen, weiterhin Antidumping-Maßnahmen auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse umzusetzen. Die Tarifkommission des Staatsrates hat eine Entscheidung getroffen, die auf der Empfehlung des Handelsministeriums beruhte, dass ab dem 6. Februar 2025 Antidumping-Pflichten weiterhin für importierte Kartoffelstärke aus der EU mit einer Umsetzungsperiode auferlegt werden.


